Sprachkurse / Berufspraktika und Jobs                                     
Allgemeine Bedingungen
Reservierung
Füllen sie das Formular bitte aus und senden Sie es uns per e-mail, per Fax oder auf dem Postweg an
Sprache + Ferien Colonia eV, Hauptstrasse 12, 57632 Schürdt /Ww.
email: correo@sfc-idiomayvacaciones.com www.sfc-idiomayvacaciones.com

Anzahlung:
Der Vorgang wird bearbeitet, sobald je nach Programm die entsprechenden Formulare oder Bewerbungsunterlagen mit einer Anzahlung von € 250,00 bei SFC eingegangen sind (der Zahlungsbeleg sollte beigefügt sein). Die Zahlung kann per Banküberweisung, Bankscheck, Postanweisung oder in bar erfolgen.
Anfallende Bank-Überweisungsgebühren sind vom Auftraggeber zu bezahlen. Anschliessend wird Ihr Auftrag bearbeitet: Sie erhalten
> eine schriftliche Bestätigung
> die Rechnung
> Begrüssungsschreiben und Bestätigung der Unterkunft (falls erforderlich) und alle wichtigen Daten, Namen und
   Adressen.

Achtung: Aufenthalte mit Kursen, die ein Studentenvisum erfordern:
Wenn für das Land, in welchem der Sprachkurs stattfinden soll, ein Studienvisum beantragt werden muss (z.B. Australien), ist der Kursbetrag für die gesamte Aufenthaltsdauer nach Erhalt der Rechnung im voraus fällig.

Für Teilnehmer an Firmenpraktika und Jobs im Ausland gelten dieselben Bedingungen.

Begleichung des Restbetrags: 
Die Begleichung des Restbetrags erfolgt nach Rechnungserstellung mind. 3 Wochen vor Programmbeginn. Falls die
Anmeldung erst danach erfolgt, wird der Gesamtbetrag mit der Anmeldung fällig.


Zusätzliche Programmkosten:
Unterrichtsmaterial:
Dieses ist in der Regel nicht im Kurspreis inbegriffen. Wenn es inbegriffen ist, wird dies im Programm als inbegriffen erwähnt (bei Gruppenreisen ist das Material grundsätzlich im Preis inbegriffen).
Transfers am Ankunftsort:
Diese Kosten werden separat aufgeführt, da sie von den Wünschen des Kunden und dem Anfahrtsweg Flughafen/Wohn/Kursort abhängig sind.
Einstufungstest:
Der Kursteilnehmer wird nach einem Einstufungstest in den für ihn geeigneten Kurs eingegliedert.

Altersbegrenzung:

Ein Sprachkurs für Erwachsene ist für Teilnehmer ab 16 Jahren. Eine Altersbegrenzung nach oben gibt es nur bei Jobs und Berufspraktika. Da ist die Oberste Grenze in der Regel 28 Jahre,  bei Jobs bis 35 und für au pairs liegt die Grenze bei 26 Jahren. Kinder- und Jugendprogramme: unterschiedlich.

Unterkunft/Ankunft:
Anreise bei einer Gastfamilie oder Schulresidenz ist gewöhnlich der Tag vor Unterrichtsbeginn, d.h. Sonntags, es sei denn andere Ankunftstage müssen eingehalten werden oder wurden vereinbart. Der Monat wird mit 28 Tagen
abgerechnet.

Betreuer: Lehrer und Betreuungspersonal verfügen eine langjährige Erfahrung im Unterricht und im Umgang mit jungen Menschen.

Verantwortlichkeit:
SFC garantiert Transparenz und sorgt für eine reibungslose und verantwortungsvolle Abwicklung sowie für eine korrekte Interpretation der von ihr angebotenen Dienstleistungen. Nicht im Verantwortungsbereich von SFC sind Schäden, für die der Verein nicht verantwortlich gemacht werden kann: Höhere Gewalt, Streiks, Unfälle oder sonstige Ereignisse, die nicht im Zuständigkeitsbereich von SFC oder ihrer Vertragspartner liegen.
Eventuelle Beschwerden, Änderungen, Reklamationen etc. von Programm und Unterkunft sind sofort und direkt
mündlich oder schriftlich an SFC oder dessen Partner bzw.die für den Teilnehmer zugewiesene Kontaktperson
im Ausland zu richten.
SFC nimmt sich das Recht, ein Programm zu stornieren, wenn die für eine Gruppenreise erforderliche Mindest- teilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. In diesem Fall bemüht sich SFC, dem Teilnehmer einen äquivalenten
Ersatz zu gleichwertigen oder ähnlichen Bedingungen anzubieten. SFC ist ebenso befugt, den Programminhalt     zu modifizieren, wenn interne Gründe dies unbedingt erforderlich machen bzw. wenn eine Partnerschule eine solche
Regelung vorsieht oder wenn eine solche Massnahme dem Wohle des Teilnehmers dient.

Versicherung:

Für alle Programmteilnehmer unter 16 Jahren wird von SFC automatisch eine Reiseversicherung abgeschlossen. Diese beinhaltet: Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Alle der EU angehörenden Teilnehmer werden darüber hinaus angehalten, die Auslandskrankenversicherungskarte (AOK etc.)  bei sich zu tragen. Am Kursort im
Ausland kann somit problemlos ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Erwachsene Teilnehmer verpflichten sich, eine entsprechende Auslandskranken/Reiseversicherung abzuschliessen. SFC kann auf Wunsch eine solche Versicherung zu günstigen Bedingungen anbieten. Erwachsene sind ebenfalls angehalten, eine Reiserücktrittsversi-
cherung abzuschliessen um sich bei einer notwendigen Stornierung vor anfallenden Stornogebühren zu schützen.

Annulierung/Stornogebühren:

Kurse und sonstige Programme:
Anmeldegebühr, Unterkunftvermittlung und Flughafentransfer können nicht zurück erstattet werden.
* Stornierung 4 Wochen vor Programmbeginn: Der Programmpreis wird abzüglich 50,00 € zurück erstattet.
* Stornierung 27-15 Tage vor Programmbeginn: 40 % des Programmpreises werden erstattet
* Stornierung 14-8 Tage vor Programmbeginn: 30% werden erstattet
* Stornierung 7 - 1 Tag vor Programmbeginn: Es erfolgt keine Erstattung.
Es werden alle Programmgebühren abzüglich 80,00 € zurück erstattet, wenn dem Antragsteller das Einreisevisum versagt wird.
Kommt der Teilnehmer zu spät oder entfernt er sich vom Programm frühzeitig, erfolgt keine Rückerstattung es sei,
ausserordentliche Umstände würden dies rechtfertigen. Eine solche Entscheidung fällt der Direktor.

Änderung der gegebenen Bedingungen:
Unter Berücksichtigung der Normen internationaler Bildungszentren im Ausland können unterschiedliche Kurs-, Teilnahme- und Stornobedingungen zur Anwendung kommen. Der Bewerber wird in diesem Fall im Programm- angebot von solchen Änderungen unterrichtet, bzw. werden ihm die Teilnahmebedingungen zugesandt.

Reisedokumente:
* in Europa Personalausweis oder Reisepass
* im aussereuropäischen Ausland Reisepass und Visum (SFC ist bei der Beschaffung eines Visums behilflich).

Reisetermine:
Wenn der Teilnehmer es wünscht, bemüht sich SFC unter Einschaltung des Reisebüros ihres Vertrauens um die
Organisation der Reise. In diesem Fall muss eine Anzahlung von 30% des Reisepreises (Flug oder Bahn) mit der Anmeldung bezahlt werden. Die Reisetermine werden von SFC an den Teilnehmer weitergegeben, sobald ihm die Daten mitgeteilt werden. SFC haftet auch in diesem Falle nicht für Verspätungen, Streiks, Reisezeitverschiebungen/Änderungen bei An-und Rückreise.

 

Anzahlung geleistet  €
Anderer Betrag  €

 
Zahlungsform  
Banküberweisung  
Postanweisung  
in bar  
per Bankscheck  

Ich habe die oben angeführten Teilnahmebedingungen gelesen und verstanden. Im Falle der Teilnahme eines/er
Minderjährigen unterschreibt der Erziehungsberechtigte:

Unterschrift des Erziehungsberechtigten _______________________________________________________

Unterschrift des Programmteilnehmers ________________________________________________________

Datum ____________________________