Reservierung
Füllen sie das Formular bitte aus und senden Sie es
uns per e-mail, per Fax oder auf dem Postweg an
Sprache + Ferien Colonia eV, Hauptstrasse 12, 57632 Schürdt /Ww.,
email:
correo@sfc-idiomayvacaciones.com
www.sfc-idiomayvacaciones.com
Anzahlung:
Der Vorgang wird bearbeitet, sobald je nach Programm die entsprechenden
Formulare oder Bewerbungsunterlagen mit einer Anzahlung von € 250,00 bei SFC
eingegangen sind (der Zahlungsbeleg sollte beigefügt sein). Die
Zahlung kann per Banküberweisung, Bankscheck, Postanweisung oder in bar
erfolgen.
Anfallende Bank-Überweisungsgebühren sind vom Auftraggeber zu bezahlen.
Anschliessend wird Ihr Auftrag bearbeitet: Sie erhalten
> eine schriftliche Bestätigung
> die Rechnung
> Begrüssungsschreiben und Bestätigung der Unterkunft (falls erforderlich)
und alle wichtigen Daten, Namen und
Adressen.
Achtung: Aufenthalte mit Kursen, die ein Studentenvisum
erfordern:
Wenn für das Land, in welchem der Sprachkurs stattfinden soll, ein
Studienvisum beantragt werden muss (z.B. Australien), ist der
Kursbetrag für die gesamte Aufenthaltsdauer nach Erhalt der
Rechnung im voraus fällig.
Für Teilnehmer an Firmenpraktika und Jobs im Ausland gelten
dieselben
Bedingungen.
Begleichung des Restbetrags:
Die Begleichung des Restbetrags erfolgt nach
Rechnungserstellung mind. 3 Wochen vor Programmbeginn. Falls die
Anmeldung erst danach erfolgt, wird der Gesamtbetrag mit
der Anmeldung fällig.
Zusätzliche Programmkosten:
Unterrichtsmaterial:
Dieses ist in der Regel nicht im Kurspreis inbegriffen. Wenn es inbegriffen
ist, wird dies im Programm als inbegriffen erwähnt (bei Gruppenreisen ist
das Material grundsätzlich im Preis inbegriffen).
Transfers am Ankunftsort:
Diese Kosten werden separat aufgeführt, da sie von den Wünschen
des Kunden und dem Anfahrtsweg Flughafen/Wohn/Kursort abhängig sind.
Einstufungstest:
Der Kursteilnehmer wird nach einem Einstufungstest in den für ihn
geeigneten Kurs eingegliedert.
Altersbegrenzung:
Ein Sprachkurs für Erwachsene ist für Teilnehmer ab 16 Jahren. Eine
Altersbegrenzung nach oben gibt es nur bei Jobs und Berufspraktika.
Da ist die Oberste
Grenze in der Regel 28 Jahre, bei Jobs bis 35 und für au pairs liegt
die Grenze bei 26 Jahren. Kinder- und Jugendprogramme: unterschiedlich.
Unterkunft/Ankunft:
Anreise bei einer Gastfamilie oder Schulresidenz ist gewöhnlich der Tag vor
Unterrichtsbeginn, d.h. Sonntags, es sei denn andere Ankunftstage müssen
eingehalten werden oder wurden vereinbart. Der Monat wird mit 28 Tagen
abgerechnet.
Betreuer: Lehrer und Betreuungspersonal verfügen eine
langjährige Erfahrung im Unterricht und im Umgang mit jungen Menschen.
Verantwortlichkeit:
SFC garantiert Transparenz und sorgt für eine reibungslose und
verantwortungsvolle Abwicklung sowie für eine korrekte Interpretation der
von ihr angebotenen Dienstleistungen. Nicht im Verantwortungsbereich von SFC
sind Schäden, für die der Verein nicht verantwortlich gemacht werden kann:
Höhere Gewalt, Streiks, Unfälle oder sonstige Ereignisse, die nicht im
Zuständigkeitsbereich von SFC oder ihrer Vertragspartner liegen.
Eventuelle Beschwerden, Änderungen, Reklamationen etc. von Programm und
Unterkunft sind sofort und direkt
mündlich oder schriftlich an SFC oder dessen Partner bzw.die für den
Teilnehmer zugewiesene Kontaktperson
im Ausland zu richten.
SFC nimmt sich das Recht, ein Programm zu stornieren, wenn die für eine
Gruppenreise erforderliche Mindest- teilnehmerzahl nicht erreicht werden
kann. In diesem Fall bemüht sich SFC, dem Teilnehmer einen äquivalenten
Ersatz zu gleichwertigen oder ähnlichen Bedingungen anzubieten. SFC ist
ebenso befugt, den Programminhalt zu modifizieren,
wenn interne Gründe dies unbedingt erforderlich machen bzw. wenn eine
Partnerschule eine solche
Regelung vorsieht oder wenn eine solche Massnahme dem Wohle des Teilnehmers
dient.
Versicherung:
Für alle Programmteilnehmer unter 16 Jahren wird von SFC automatisch eine
Reiseversicherung abgeschlossen. Diese beinhaltet: Kranken-, Unfall- und
Haftpflichtversicherung. Alle der EU angehörenden Teilnehmer werden darüber
hinaus angehalten, die Auslandskrankenversicherungskarte (AOK etc.)
bei sich zu tragen. Am Kursort im
Ausland kann somit problemlos ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Erwachsene Teilnehmer verpflichten sich, eine entsprechende Auslandskranken/Reiseversicherung
abzuschliessen. SFC kann auf Wunsch eine solche Versicherung zu
günstigen Bedingungen anbieten. Erwachsene sind ebenfalls angehalten, eine
Reiserücktrittsversi-
cherung abzuschliessen um sich bei einer notwendigen Stornierung
vor anfallenden Stornogebühren zu schützen.
Annulierung/Stornogebühren:
Kurse und sonstige Programme:
Anmeldegebühr, Unterkunftvermittlung und Flughafentransfer
können nicht zurück erstattet werden.
* Stornierung 4 Wochen vor Programmbeginn: Der Programmpreis wird abzüglich
50,00 € zurück erstattet.
* Stornierung 27-15 Tage vor Programmbeginn: 40 % des Programmpreises werden
erstattet
* Stornierung 14-8 Tage vor Programmbeginn: 30% werden
erstattet
* Stornierung 7 - 1 Tag vor Programmbeginn: Es erfolgt keine
Erstattung.
Es werden alle Programmgebühren abzüglich 80,00 € zurück erstattet, wenn dem
Antragsteller das Einreisevisum versagt wird.
Kommt der Teilnehmer zu spät oder entfernt er sich vom Programm frühzeitig,
erfolgt keine Rückerstattung es sei,
ausserordentliche Umstände würden dies rechtfertigen. Eine solche
Entscheidung fällt der Direktor.
Änderung der gegebenen Bedingungen:
Unter Berücksichtigung der Normen internationaler Bildungszentren im Ausland
können unterschiedliche Kurs-, Teilnahme- und Stornobedingungen zur
Anwendung kommen. Der Bewerber wird in diesem Fall im Programm- angebot von
solchen Änderungen unterrichtet, bzw. werden ihm die Teilnahmebedingungen
zugesandt.
Reisedokumente:
* in Europa Personalausweis oder Reisepass
* im aussereuropäischen Ausland Reisepass und Visum (SFC ist bei der
Beschaffung eines Visums behilflich).
Reisetermine:
Wenn der Teilnehmer es wünscht, bemüht sich SFC unter Einschaltung des
Reisebüros ihres Vertrauens um die
Organisation der Reise. In diesem Fall muss eine Anzahlung von 30% des
Reisepreises (Flug oder Bahn) mit der Anmeldung bezahlt werden. Die Reisetermine werden von
SFC an den Teilnehmer weitergegeben, sobald ihm die Daten mitgeteilt werden.
SFC haftet auch in diesem Falle nicht für Verspätungen, Streiks,
Reisezeitverschiebungen/Änderungen bei An-und Rückreise.
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Anzahlung geleistet |
€ |
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Anderer Betrag |
€ |
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Zahlungsform |
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Banküberweisung |
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Postanweisung |
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in bar |
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per Bankscheck |
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Ich habe die oben angeführten
Teilnahmebedingungen gelesen und verstanden. Im Falle der Teilnahme eines/er
Minderjährigen unterschreibt der Erziehungsberechtigte:
Unterschrift des Erziehungsberechtigten
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Unterschrift des Programmteilnehmers
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Datum ____________________________ |